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Arbeits- und Entgeltbestätigung für Wochengeld

Stand: 01.01.2024


Für die Inanspruchnahme von Barleistungen aus dem Versicherungsfall der Mutterschaft durch die Versicherte ist von der Dienstgeberin bzw. vom Dienstgeber eine Arbeits- und Entgeltbestätigung für Wochengeld auszustellen und an den zuständigen Krankenversicherungsträger zu übermitteln. 

Auslöser/Zweck der Meldung

Der Versicherungsfall der Mutterschaft tritt ein.

Voraussetzungen

Die Versicherte hat auf Grund der bestehenden Krankenversicherung Anspruch auf Wochengeld.

Meldefrist

Die Arbeits- und Entgeltbestätigung für Wochengeld ist im Interesse der Versicherten ehestmöglich zu übersenden.

Prozess bzw. Ablauf

Die Meldung ist mittels ELDA (Elektronischer Datenaustausch mit den österreichischen Sozialversicherungsträgern) an den zuständigen Krankenversicherungsträger zu übermitteln.

Besonderheiten der Meldung

  • Eine Abschrift der vollständigen Arbeits- und Entgeltbestätigung ist der Dienstnehmerin unverzüglich auszuhändigen.
  • Für Schäden, die dem Krankenversicherungsträger infolge unrichtiger Angaben erwachsen, haftet die Dienstgeberin bzw. der Dienstgeber.
  • Bei Ordnungswidrigkeiten drohen seitens der Bezirksverwaltungsbehörde Verwaltungsstrafen.

Rechtsgrundlagen

§ 361 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)

Inhalt und Aufbau der Arbeits- und Entgeltbestätigung für Wochengeld

Die notwendigen elektronischen Formulare sind in ELDA bzw. Ihrer Lohnverrechnungssoftware integriert.

Ausfüllhilfe: Arbeits- und Entgeltbestätigung für Wochengeld - barrierefrei gemäß PDF/UA (PDF, 223 KB)

Änderung/Richtigstellung der Meldung

Die Korrektur einer unrichtig erstatteten Arbeits- und Entgeltbestätigung für Wochengeld erfolgt durch Stornierung und Vorlage einer neuerlichen Meldung.