Nach dem Territorialitätsprinzip unterliegen selbständig und unselbständig Erwerbstätige immer jenem System der sozialen Sicherheit, das in dem Land gilt, in dem sie tätig sind.
"Ausstrahlungsprinzip“
Durchbrochen wird das Territorialitätsprinzip vom sogenannten "Ausstrahlungsprinzip“. Die Entsendung stellt in der Praxis die wichtigste Ausnahme vom Territorialitätsprinzip dar.
Das "Ausstrahlungsprinzip“ besagt, dass bei einer vorübergehenden Verlagerung einer Tätigkeit ins Ausland weiterhin die inländischen Rechtsvorschriften anzuwenden sind. Vereinfacht gesagt "strahlen“ die inländischen Rechtsvorschriften in das Ausland "aus“.
Weitere Informationen
Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern