Für die Inanspruchnahme von Barleistungen aus dem Versicherungsfall der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit durch die Versicherte bzw. den Versicherten ist von der Dienstgeberin bzw. vom Dienstgeber eine Arbeits- und Entgeltbestätigung auszustellen und an den zuständigen Krankenversicherungsträger zu übermitteln.
Auslöser/Zweck der Meldung
Der Versicherungsfall der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit tritt ein.
Voraussetzungen
Die bzw. der Versicherte hat auf Grund der bestehenden Krankenversicherung Anspruch auf Krankengeld.
Meldefrist
Die Arbeits- und Entgeltbestätigung für Krankengeld ist im Interesse der Versicherten ehestmöglich zu senden.
Prozess bzw. Ablauf
Die Meldung ist mittels ELDA (Elektronischer Datenaustausch mit den österreichischen Sozialversicherungsträgern) an den zuständigen Krankenversicherungsträger zu übermitteln.
Besonderheiten der Meldung
- Eine Abschrift der vollständigen Arbeits- und Entgeltbestätigung ist der Dienstnehmerin bzw. dem Dienstnehmer unverzüglich auszuhändigen.
- Für Schäden, die dem Krankenversicherungsträger infolge unrichtiger Angaben erwachsen, haftet die Dienstgeberin bzw. der Dienstgeber.
- Bei Ordnungswidrigkeiten drohen seitens der Bezirksverwaltungsbehörde Verwaltungsstrafen.
Rechtsgrundlagen
§ 361 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)
Inhalt und Aufbau der Arbeits- und Entgeltbestätigung für Krankengeld
Die notwendigen elektronischen Formulare sind in ELDA bzw. Ihrer Lohnverrechnungssoftware integriert.
Änderung/Richtigstellung der Meldung
Die Korrektur einer unrichtig erstatteten Arbeits- und Entgeltbestätigung für Krankengeld erfolgt durch Stornierung und Vorlage einer neuerlichen Meldung.