Die Aufwertungszahl, die unter anderem zur Errechnung der täglichen Höchstbeitragsgrundlage und der Geringfügigkeitsgrenze dient, beträgt für das Jahr 2025 1,063 und wurde nunmehr mittels dem BGBI. II Nr. 417/2024 offiziell kundgemacht.
zu den Werten für 2025