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Au-pair-Kräfte: Darauf sollten Sie achten!

Au-Pair_Foto Jana Eviakova_Quelle Shuttertock

Au-pair-Kräfte betreuen die Kinder ihrer Gastfamilie im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses. Sie unterliegen als Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer der Pflichtversicherung und sind bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) anzumelden. Alles Wissenswerte zur Beschäftigung von Au-pair-Kräften finden Sie unter dem folgenden Link:

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