Au-pair-Kräfte betreuen die Kinder ihrer Gastfamilie im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses. Sie unterliegen als Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer der Pflichtversicherung und sind bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) anzumelden. Alles Wissenswerte zur Beschäftigung von Au-pair-Kräften finden Sie unter dem folgenden Link:
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