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Influenza-Impfprogramm in Betrieben

Das "Öffentliche Impfprogramm Influenza" ist ein österreichweit einheitliches Impfangebot für Influenza. Es ist eine gemeinsame Aktion von Bund, Ländern und Sozialversicherung. Das Impfprogramm wird in der kommenden Impfsaison 2024/2025 fortgesetzt. Hier finden Betriebe bzw. Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner laufend aktualisierte Informationen.


Welcher Impfstoff steht zur Verfügung?
Ein inaktivierter Impfstoff für alle Altersgruppen (mit Kanülen).

Ab wann kann kostenloser Influenza-Impfstoff bestellt werden?
Das Datum steht noch nicht fest, voraussichtlich ab September. Wir informieren Sie zeitgerecht. 

Gibt es eine Mindestbestellmenge?
Ja, 20 Impfdosen.

Wer bestellt den Influenza-Impfstoff für einen Betrieb?
Die Bestellung erfolgt über die betreuenden Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner (und nicht durch den Betrieb selbst). Konkret sind das:

  • Kassen-/Wahlarztpraxis
  • arbeitsmedizinische Zentren
  • Betriebsärztinnen und Betriebsärzte im Unternehmen
  • freiberufliche Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner

 Wie läuft die Bestellung von Influenza-Impfstoff ab?

  • Die Bestellung läuft elektronisch über den e-Impfshop der Bundesbeschaffung GmbH (BBG), der vielen Ärztinnen und Ärzte schon durch das COVID-Impfprogramm bekannt ist. Dafür ist ein Nutzerkonto notwendig.
  • Das Nutzerkonto läuft unter dem Namen einer Ärztin bzw. eines Arztes (bzw. eines arbeitsmedizinischen Zentrums) - und nicht unter dem Namen eines Betriebs.

 
Können Betriebe ein Nutzerkonto für den e-Impfshop anlegen?
Nein. Das Nutzerkonto für die Impfstoffbestellung läuft auf den Namen der zuständigen Arbeitsmedizinerin bzw. des zuständigen Arbeitsmediziners (egal, ob sie/er im Betrieb angestellt oder extern ist).

Ich bin Arbeitsmedizinerin / Arbeitsmediziner und habe noch kein Nutzerkonto für den e-Impfshop. Was ist zu tun?

  • Sie haben eine Kassen- oder Wahlarztpraxis: Sobald der e-Impfshop für Influenza von der Bundesbeschaffung GmbH (BBG) eingerichtet ist, gibt es die Möglichkeit zur Selbstregistrierung. Wir informieren zeitgerecht.
  • Sie haben keine Kassen- oder Wahlarztpraxis: Bitte kontaktieren Sie das Impfmanagement unter betriebsimpfungen@oegk.at

 

Kann ich über meine Kassen- bzw. Wahlarztpraxis sowohl Impfstoff für meine Ordination als auch für einen Betrieb bestellen?
Ja. Sie können in gemeinsamen Bestellvorgängen sowohl für Ihre Ordination als auch einen oder mehrere Betriebe bestellen. Der Impfstoff wird an Ihre Ordination geliefert oder alternativ an eine öffentliche Apotheke.  

Ab wann wird kostenloser Influenza-Impfstoff geliefert?
Spätestens ab Anfang Oktober 2024.

Wohin wird der Impfstoff geliefert?
Es bestehen folgende Möglichkeiten für die Zustellung:

  • Kassen- oder Wahlarztpraxis
  • arbeitsmedizinisches Zentrum
  • öffentliche Apotheke


Welche Kosten sind vom Betrieb zu übernehmen?

  • Der Impfstoff ist kostenlos.
  • Die Kosten für das Impfhonorar und gegebenenfalls die Abgeltung des organisatorischen Aufwands übernimmt der Betrieb. Dieser vereinbart das Honorar individuell mit der Arbeitsmedizinerin beziehungsweise dem Arbeitsmediziner.
  • Wichtig für Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner mit Kassen- oder Wahlarztpraxis: Impfstiche, die im Rahmen von betrieblichen Impfungen verabreicht wurden, kann man nicht mit der Sozialversicherung abrechnen.



Ist die Impfung in den e-Impfpass einzutragen (Impfregister)?
Ja, die Eintragung ist verpflichtend. Mehr Infos finden Sie unter folgendem Link.
Eintrag ins Impfregister 

Unser Betrieb hat keinen betreuenden Arbeitsmediziner bzw. keine betreuende Arbeitsmedizinerin. Was ist zu tun?
Sie können sich an ein arbeitsmedizinisches Zentrum wenden oder Sie nehmen Kontakt mit einer Arztpraxis auf – viele niedergelassene Ärztinnen und Ärzte haben ein Diplom für Arbeitsmedizin.